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DiveLogix360 – DSFA-Schwellenprüfung für UC00

Stand: 08.08.2026 14:43 Branch: main Status: Fachlich freigegeben – Datenschutzfachprüfung offen

Datum, Uhrzeit Version Änderung Autor
08.08.2026 14:43 1.0 Schwellenprüfung für UC00 durchgeführt und derzeit keine vollständige Datenschutz-Folgenabschätzung als erforderlich bewertet Codex

Abkürzungen: DSFA steht für Datenschutz-Folgenabschätzung. DSG steht für das Schweizer Datenschutzgesetz. DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung.
Ergebnis: Für den gegenwärtig spezifizierten Umfang von UC00 ist keine vollständige DSFA erforderlich. Die Bewertung ist vor Produktivbetrieb durch eine Datenschutzfachperson zu bestätigen und bei jedem Auslöser aus Abschnitt 6 erneut durchzuführen.
Abgrenzung: Die Bewertung gilt ausschliesslich für UC00. Sie deckt weder andere Use Cases noch die Gesamtplattform pauschal ab.

1. Prüfgegenstand

UC00 umfasst:

  • vorbereitende Tenant-Anlage und Vertragsparteidaten;
  • Abschluss und Nachweis des Auftragsverarbeitungsvertrags;
  • Geschäftskontakt, Unterzeichner und ersten Tenant-Admin;
  • Einladung, Passwortsetzung und Zwei-Faktor-Authentifizierung;
  • initiales Schulprofil und Onboarding-Fortschritt;
  • Authentifizierungs-, Audit-, Zugriffs-, System-, Löschungs- und Versandprotokolle;
  • E-Mail-Versand über Hostpoint;
  • Tenant-Offboarding, Export und kontrollierte Löschung.

Massgebliche Detailquellen sind der UC00-Datenkatalog, die UC00-Spezifikation und die TOM-Übersicht.

2. Prüfmassstab

Eine vollständige DSFA ist erforderlich, wenn eine geplante Bearbeitung aufgrund ihrer Art, ihres Umfangs, ihrer Umstände oder ihrer Zwecke voraussichtlich ein hohes Risiko für Persönlichkeit, Rechte oder Freiheiten betroffener Personen mit sich bringt.

Besondere Warnmerkmale sind insbesondere:

  • umfangreiche Bearbeitung besonders schützenswerter beziehungsweise besonderer Kategorien von Personendaten;
  • Profiling mit hohem Risiko oder Bewertung natürlicher Personen;
  • automatisierte Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung;
  • systematische und umfangreiche Überwachung;
  • biometrische oder genetische Identifikation;
  • Zusammenführung grosser Datenbestände oder neue Technologien mit erheblichen Auswirkungen;
  • Bearbeitung vulnerabler Personengruppen in risikoreichem Umfang;
  • Verarbeitung, deren Verlust, Missbrauch oder Offenlegung besonders schwerwiegende Folgen hätte.

3. Bewertung der UC00-Merkmale

Kriterium UC00-Bewertung Ergebnis
Besonders schützenswerte Daten UC00 benötigt keine Gesundheits-, biometrischen, genetischen, politischen, religiösen oder strafrechtlichen Angaben Kein Schwellenmerkmal
Umfang und Anzahl Betroffener Begrenzte Vertrags-, Kontakt- und Administratordaten je Tenant; kein grossflächiger Personenbestand allein durch UC00 Kein Schwellenmerkmal
Profiling oder Bewertung Keine Bewertung von Verhalten, Leistung, Zuverlässigkeit oder persönlichen Eigenschaften Nicht vorhanden
Automatisierte Entscheidung Keine ausschliesslich automatisierte Entscheidung mit erheblicher Wirkung Nicht vorhanden
Systematische Überwachung Sicherheitsprotokolle dienen Zugriffsschutz und Missbrauchserkennung; heimliche Leistungs- oder Verhaltensüberwachung ist untersagt Kein Hochrisiko-Zweck
Biometrie Für V1 nicht vorgesehen; Gerätebiometrie darf nur lokal als Betriebssystemfunktion verwendet werden, ohne biometrische Merkmale an DiveLogix360 zu übertragen Nicht vorhanden
Neue Technologie Übliche Web-, Authentifizierungs-, Datenbank-, E-Mail- und Objektspeichertechnik Kein eigenständiges Hochrisikomerkmal
Datenabgleich Keine umfangreiche Zusammenführung unabhängiger Personenbestände Nicht vorhanden
Vulnerable Personen UC00 richtet sich an geschäftliche Kontakte und Administratoren; Daten Minderjähriger sind nicht Bestandteil von UC00 Kein Schwellenmerkmal
Auswirkungen einer Verletzung Kontoübernahme, Vertragsdatenzugriff und Tenant-Verwechslung können erhebliche Folgen haben, werden aber durch Zwei-Faktor-Authentifizierung, Mandantentrennung, Verschlüsselung, Minimierung und Auditierung begrenzt Erhöhtes Sicherheitsrisiko, derzeit kein hohes Gesamtrisiko

4. Schutzmassnahmen

Für die Bewertung sind insbesondere folgende verbindliche Massnahmen berücksichtigt:

  • globale E-Mail-Eindeutigkeit und zentrale Normalisierung;
  • Argon2id für Passwörter sowie verschlüsselte Authentifizierungsgeheimnisse;
  • verpflichtende Zwei-Faktor-Authentifizierung für privilegierte Rollen;
  • tenantbezogene Autorisierung und technische Mandantentrennung;
  • private, verschlüsselte Ablage von Vertragsdokumenten;
  • minimierte, geheimnisfreie und zugriffsgeschützte Protokolle;
  • kurzlebige, einmalige und widerrufbare Vertrags- und Einladungslinks;
  • definierte Speicher- und Löschfristen;
  • Providerprüfung, Incident Response, Wiederherstellung und kontrolliertes Offboarding;
  • Ausschluss realer Produktivdaten aus Entwicklungs- und Demo-Umgebungen.

Offene technische Umsetzungen dieser Massnahmen bleiben Produktivsperren. Die Schwellenbewertung ersetzt keine Sicherheitsabnahme.

5. Ergebnis und Verantwortlichkeit

Für UC00 ist nach dem gegenwärtigen fachlichen Umfang kein voraussichtlich hohes Risiko erkennbar. Eine vollständige DSFA wird deshalb derzeit nicht verlangt.

DiveLogix360 dokumentiert diese Schwellenprüfung für eigene Plattformverarbeitungen und stellt sie als Nachweisgrundlage bereit. Jeder Tenant bleibt für die Bewertung seiner eigenen Zwecke, Datenbestände, Konfigurationen und kombinierten Verarbeitungstätigkeiten verantwortlich. Die UC00-Prüfung befreit einen Tenant nicht von einer gegebenenfalls erforderlichen eigenen DSFA.

Vor dem ersten Produktivbetrieb muss eine Datenschutzfachperson bestätigen, dass Prüfumfang, Rollenabgrenzung, Kriterien und Schlussfolgerung für Schweiz, Deutschland und Österreich vertretbar sind.

6. Zwingende erneute Prüfung

Die Schwellenprüfung wird vor Einführung oder wesentlicher Änderung erneut durchgeführt bei:

  • Gesundheits-, Tauchfähigkeits-, biometrischen, genetischen oder anderen besonders schützenswerten Daten;
  • Daten Minderjähriger oder anderer vulnerabler Gruppen in erheblichem Umfang;
  • Profiling, Scoring oder Bewertung von Kunden oder Mitarbeitern;
  • automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher oder ähnlich erheblicher Wirkung;
  • systematischer Mitarbeiter-, Standort-, Kommunikations- oder Verhaltensüberwachung;
  • umfangreicher Zusammenführung von Tenant-, Kunden- oder externen Datenbeständen;
  • neuer biometrischer Anmeldung, sofern Merkmale oder Vorlagen DiveLogix360 erreichen;
  • wesentlich höherem Umfang, neuen Zwecken, neuen Empfängern oder neuen Drittlandübermittlungen;
  • Sicherheitsvorfällen oder Auditergebnissen, die die bisherige Risikobewertung widerlegen;
  • wesentlichen Gesetzes-, Behörden- oder Rechtsprechungsänderungen.

Unabhängig davon erfolgt mindestens jährlich und vor jeder produktiven Erweiterung um einen Use Case eine dokumentierte Kurzprüfung.

7. Weiteres Vorgehen bei erreichter Schwelle

Ergibt die erneute Prüfung ein potenziell hohes Risiko, wird die betroffene Funktion nicht produktiv freigegeben, bevor:

  1. die geplante Bearbeitung und ihre Notwendigkeit beschrieben wurden;
  2. Risiken für betroffene Personen bewertet wurden;
  3. risikomindernde Massnahmen verbindlich festgelegt und umgesetzt wurden;
  4. das Restrisiko bewertet und fachlich freigegeben wurde;
  5. eine erforderliche Konsultation der Datenschutzberatung oder Aufsichtsbehörde erfolgt ist.

8. Quellen