DiveLogix360 – Vorlage Auftragsverarbeitungsvertrag¶
Stand: 08.08.2026 14:35 Branch: main Status: Arbeitsentwurf – nicht juristisch freigegeben
| Datum, Uhrzeit | Version | Änderung | Autor |
|---|---|---|---|
| 08.08.2026 14:35 | 0.1 | Modulare V1-Arbeitsvorlage mit Schweizer und DSGVO-Ländermodul erstellt | Codex |
Wichtiger Hinweis: Diese Vorlage ist ein fachlich-technischer Arbeitsentwurf und keine Rechtsberatung. Sie darf erst nach Prüfung und schriftlicher Freigabe durch eine juristisch qualifizierte Stelle produktiv verwendet werden.
Verwendung: Platzhalter in eckigen Klammern müssen vor Abschluss befüllt werden. Hauptvertrag und alle ausgewählten Anlagen bilden gemeinsam eine unveränderliche Vertragsversion.
Abkürzungen: AVV steht für Auftragsverarbeitungsvertrag. DSGVO steht für Datenschutz-Grundverordnung. DSG steht für das Schweizer Datenschutzgesetz. TOM steht für technische und organisatorische Massnahmen.
Vertragsparteien¶
Verantwortlicher beziehungsweise Auftraggeber
[Vollständiger rechtlicher Name des Tenants]
[Strasse, Postleitzahl, Ort, Land]
[Vertretungsberechtigte Person und Funktion]
Auftragsverarbeiter beziehungsweise Auftragsbearbeiter
[Vollständiger rechtlicher Name von DiveLogix360]
[Strasse, Postleitzahl, Ort, Land]
[Vertretungsberechtigte Person und Funktion]
Gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
1. Gegenstand und Rangfolge¶
- DiveLogix360 bearbeitet im Rahmen des Software-as-a-Service-Vertrags Personendaten im Auftrag des Tenants.
- Dieser AVV regelt die datenschutzrechtlichen Rechte und Pflichten der Parteien für diese Auftragsverarbeitung.
- Bei Widersprüchen gehen zwingendes Datenschutzrecht und anschliessend dieser AVV den Regelungen des Hauptvertrags vor, soweit dort nicht ausdrücklich eine strengere Schutzregel vereinbart ist.
- Die gewählte Vertragsversion, die Anlagen und das anwendbare Ländermodul werden im Abschlussnachweis eindeutig referenziert.
2. Dauer¶
- Der AVV beginnt mit seiner wirksamen Annahme und gilt für die Dauer der beauftragten Verarbeitung.
- Pflichten zu Vertraulichkeit, Nachweis, Rückgabe, Löschung und gesetzlicher Aufbewahrung wirken über das Vertragsende hinaus, soweit erforderlich.
3. Art und Zweck der Bearbeitung¶
- Art, Zweck, Umfang und Verarbeitungstätigkeiten ergeben sich aus Anlage 1.
- DiveLogix360 verarbeitet Personendaten ausschliesslich zur Bereitstellung, Absicherung, Wartung und vertragsgemässen Unterstützung der Plattform sowie nach dokumentierten Weisungen des Tenants.
- Eigene Verarbeitungszwecke von DiveLogix360, insbesondere Vertragsverwaltung, Abrechnung, Plattform- und Missbrauchssicherheit, sind abzugrenzen und richten sich nach den hierfür geltenden Datenschutzinformationen.
4. Weisungen¶
- DiveLogix360 verarbeitet Auftragsdaten nur auf dokumentierte Weisung des Tenants, soweit keine gesetzliche Pflicht entgegensteht.
- Produktfunktionen, Konfigurationen, Supportaufträge und schriftliche Mitteilungen über die vereinbarten Kontaktwege gelten als dokumentierte Weisungen.
- Hält DiveLogix360 eine Weisung für rechtswidrig, wird der Tenant unverzüglich informiert und die Ausführung bis zur Klärung ausgesetzt, soweit rechtlich zulässig.
5. Vertraulichkeit und Personal¶
- Zugriff erhalten nur Personen, die ihn für ihre Aufgabe benötigen.
- Berechtigte Personen werden vor dem Zugriff zur Vertraulichkeit verpflichtet und angemessen geschult.
- Berechtigungen werden regelmässig und bei Rollenwechsel oder Austritt unverzüglich überprüft und entzogen.
6. Sicherheit¶
- DiveLogix360 setzt die in Anlage 2 beschriebenen TOM risikogerecht um und weist deren Wirksamkeit nach.
- Wesentliche Änderungen dürfen das vereinbarte Schutzniveau nicht unterschreiten.
- Sicherheitsvorfälle werden nach dem vereinbarten Meldeprozess unverzüglich an den Tenant kommuniziert, sobald ausreichende belastbare Informationen vorliegen.
7. Unterstützung des Tenants¶
DiveLogix360 unterstützt den Tenant im erforderlichen und angemessenen Umfang bei:
- Anfragen und Rechten betroffener Personen;
- Sicherheit und Meldung von Datenschutzverletzungen;
- Datenschutz-Folgenabschätzungen und Behördenkonsultationen;
- Auskunft, Berichtigung, Export, Einschränkung und Löschung;
- Nachweisen zur Einhaltung der vertraglichen Datenschutzpflichten.
Aufwand, Fristen und zulässige Kosten werden im Hauptvertrag geregelt, ohne zwingende gesetzliche Pflichten einzuschränken.
8. Unterauftragnehmer¶
- Die bei Vertragsabschluss genehmigten Unterauftragnehmer sind in Anlage 3 aufgeführt.
- Der Tenant erteilt eine allgemeine Genehmigung für Änderungen, sofern DiveLogix360 geplante neue oder ersetzte Unterauftragnehmer vor ihrem Einsatz über den vereinbarten Kanal ankündigt.
- Widerspruchsfrist, berechtigte Widerspruchsgründe und Folgen eines nicht lösbaren Widerspruchs werden vor Produktivfreigabe juristisch festgelegt.
- DiveLogix360 verpflichtet Unterauftragnehmer mindestens zu gleichwertigen Datenschutzpflichten und bleibt für deren Leistung im gesetzlich vorgeschriebenen Umfang verantwortlich.
9. Datenorte und Übermittlungen ins Ausland¶
- Primär-, Backup-, Support- und Fernzugriffsorte werden im Provider- und Unterauftragnehmerregister transparent nachgeführt.
- Übermittlungen in Staaten ohne anerkannt angemessenes Datenschutzniveau erfolgen nur mit einer zulässigen Übermittlungsgrundlage und erforderlichen zusätzlichen Schutzmassnahmen.
- Änderungen mit wesentlicher Auswirkung werden nach dem Unterauftragnehmer- und Änderungsprozess angekündigt.
10. Kontrollen und Nachweise¶
- DiveLogix360 stellt dem Tenant erforderliche Informationen zum Nachweis der Vertragseinhaltung bereit.
- Geeignete unabhängige Prüfberichte, Zertifikate und technische Nachweise werden vorrangig verwendet.
- Weitergehende Prüfungen erfolgen nach angemessener Vorankündigung, unter Schutz von Betriebsgeheimnissen und ohne unverhältnismässige Beeinträchtigung des Betriebs.
- Festgestellte wesentliche Abweichungen werden mit Massnahmen, Verantwortlichkeit und Frist nachgeführt.
11. Rückgabe, Offboarding und Löschung¶
- Zum Vertragsende wird die reguläre Tenant-Nutzung sofort gesperrt.
- Ein verifizierter Tenant-Admin erhält gemäss Anlage 4 für 30 Kalendertage einen eingeschränkten Exportzugang.
- Operative Daten werden spätestens 90 Kalendertage nach Vertragsende gelöscht oder irreversibel anonymisiert, soweit keine speziellere gesetzliche oder vertragliche Aufbewahrung oder ein dokumentierter
legal_holdgilt. - Vertrags-, Audit-, Sicherheits- und Löschungsnachweise folgen ihren eigenen vereinbarten Fristen.
- Gelöschte Primärdaten laufen innerhalb von höchstens 35 Tagen aus rollierenden Backups aus und werden bei Wiederherstellungen nicht unkontrolliert reaktiviert.
- DiveLogix360 dokumentiert den Abschluss des Löschprozesses in minimierter Form.
12. Haftung, Laufzeit und Schlussbestimmungen¶
Haftung, Vergütung, Kündigung, Rechtswahl, Gerichtsstand, Textform und salvatorische Regelungen sind mit dem Hauptvertrag abzustimmen und vor Produktivfreigabe juristisch zu prüfen. Zwingende Datenschutzrechte bleiben unberührt.
13. Abschlussnachweis¶
Der Abschlussnachweis enthält mindestens:
- Vertrags- und Anlagenversionen sowie Hash der unveränderlichen PDF-Fassung;
- vollständigen Snapshot beider Vertragsparteien;
- Name, geschäftliche E-Mail, Funktion und Vertretungsbestätigung der unterzeichnenden Person;
- Abschlussart und Abschlusszeitpunkt in koordinierter Weltzeit;
- elektronischen Annahmenachweis oder kontrolliert geprüftes extern signiertes Dokument;
- referenziertes Ländermodul und genehmigte Unterauftragnehmerliste;
- Prüf- und Freigabestatus der verwendeten Vorlage.
Anlage 1 – Verarbeitungstätigkeiten¶
| Merkmal | Vereinbarter Inhalt |
|---|---|
| Gegenstand | Betrieb und Nutzung der DiveLogix360-Plattform für Tauchschulen |
| Dauer | Vertragslaufzeit zuzüglich geregeltem Offboarding und gesonderten Aufbewahrungsfristen |
| Zwecke | Tenant-Verwaltung, Benutzer- und Rechteverwaltung, Kunden-, Kurs-, Equipment-, Füll-, Wartungs- und Nachweisprozesse gemäss gebuchten Funktionen |
| Verarbeitungsvorgänge | Erheben, Erfassen, Ordnen, Speichern, Anpassen, Auslesen, Übermitteln an genehmigte Empfänger, Einschränken, Exportieren, Löschen und Anonymisieren |
| Betroffene Personen | Tenant-Administratoren, Mitarbeitende, Kunden, Kursteilnehmende, Geschäftskontakte und weitere durch den Tenant erfasste Personen |
| Datenkategorien | Stamm-, Kontakt-, Konto-, Rollen-, Vertrags-, Kunden-, Kurs-, Equipment-, Füll-, Wartungs-, Kommunikations-, Protokoll- und Nachweisdaten |
| Besondere Kategorien | Nur soweit eine Produktfunktion sie ausdrücklich vorsieht, der Tenant ihre Zulässigkeit bestimmt und die erforderlichen zusätzlichen Schutzmassnahmen aktiviert sind |
| Weisungswege | Konfiguration in der Anwendung, Supportprozess und dokumentierte Mitteilungen autorisierter Tenant-Administratoren |
Der UC00-Datenkatalog konkretisiert die in UC00 verarbeiteten Daten. Weitere Use Cases müssen vor Aufnahme in eine produktive Vertragsversion ergänzt werden.
Anlage 2 – Technische und organisatorische Massnahmen¶
Die jeweils freigegebene Version der zentralen TOM-Übersicht wird mit Versionsnummer und Hash Bestandteil des Vertrags. Massgeblich sind insbesondere Zugriffskontrolle, Verschlüsselung, Mandantentrennung, Protokollierung, Verfügbarkeit, Wiederherstellung, Schwachstellenmanagement, Incident Response und kontrollierte Löschung.
Anlage 3 – Unterauftragnehmer¶
Die bei Abschluss freigegebene Fassung des Provider- und Unterauftragnehmerregisters wird mit vertragsrelevantem Auszug, Versionsnummer und Hash referenziert. Der Auszug enthält Anbieter, Dienst, Zweck, Daten, Rolle, Bearbeitungsorte und genehmigten Status.
Anlage 4 – Rückgabe und Löschung¶
Es gelten ADR-017 und die zentrale Fristenmatrix. Vertraglich festzuhalten sind Vertragsende, Exportende, Löschstichtag, vorhandener legal_hold, Abschluss des Löschlaufs und das Auslaufen aus Backups.
Ländermodul CH – Schweiz¶
- Für Auftragsbearbeitung nach Schweizer DSG ist die Tauchschule Auftraggeber und DiveLogix360 Auftragsbearbeiter.
- Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Bearbeitung, die er überträgt, zulässig ist und nicht durch gesetzliche oder vertragliche Geheimhaltungspflichten untersagt wird.
- DiveLogix360 bearbeitet Daten nur im vereinbarten Umfang und gewährleistet die Datensicherheit.
- Bekanntgaben ins Ausland und Unterauftragsbearbeitung richten sich nach dem Schweizer DSG und den vertraglich freigegebenen Schutzmechanismen.
- Terminologie, Rechtswahl, Gerichtsstand und zwingende Schweizer Besonderheiten sind juristisch zu bestätigen.
Ländermodul DSGVO – Deutschland und Österreich¶
- Dieses Modul ergänzt den Hauptvertrag um die Anforderungen aus Artikel 28 Datenschutz-Grundverordnung.
- DiveLogix360 verarbeitet personenbezogene Daten nur auf dokumentierte Weisung, verpflichtet Personal zur Vertraulichkeit und trifft Massnahmen nach Artikel 32 DSGVO.
- DiveLogix360 unterstützt den Verantwortlichen bei Betroffenenrechten sowie den Pflichten nach Artikeln 32 bis 36 DSGVO.
- Nach Abschluss der Leistungen werden personenbezogene Daten nach Wahl und Weisung des Verantwortlichen zurückgegeben oder gelöscht, soweit keine rechtliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht.
- Die erforderlichen Informationen und Prüfungen zur Einhaltung von Artikel 28 werden ermöglicht.
- Drittlandübermittlungen, gegebenenfalls erforderliche Standardvertragsklauseln, Rechtswahl und Gerichtsstand sind juristisch zu bestätigen.
Vor juristischer Freigabe offene Klauseln¶
- vollständige juristische Identität von DiveLogix360;
- Verhältnis und Rangfolge zum Software-as-a-Service-Hauptvertrag;
- Haftung, Kostenregelung, Rechtswahl und Gerichtsstand;
- Widerspruchsfrist und Rechtsfolgen bei neuen Unterauftragnehmern;
- konkrete Meldefrist und Mindestinformationen bei Datenschutzverletzungen;
- besondere Datenkategorien und allenfalls berufsrechtliche Geheimnisse;
- Drittlandmechanismen und zusätzliche Schutzmassnahmen;
- Wahlrecht bei Rückgabe oder Löschung und dessen Verhältnis zum standardisierten Offboarding;
- länderspezifische Aufbewahrungspflichten;
- Rechtswirksamkeit des elektronischen Abschluss- und Vertretungsnachweises.